Freitag, 19. April 2024

Reparatur-Service für /an Glasmalereien und Bleiverglasungen in CH-3013 Bern - Atelier Martin Halter - glasmalkunst.ch

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aktualisiert per 19.04.2024

 Atelier für Glasmalkunst Martin Halter in CH-3013 Bern - gegründet 1916 - gilt als Berns älteste Glasmaler-Familientradition der Gegenwart.

Martin Halter, gelernter Glasmaler/Kunstglaser EFZ und Glasmaler-Restaurator IER, vertritt die 3. Generation und verfügt über eine mehr als 50jährige Berufserfahrung an der Front im Einsatz. Insbesondere auch die Umsetzung von anstehenden Reparaturen und Restaurierungen an diesem Kulturgut werden mit respektvoller Genugtuung geschätzt. Denn die jeweils notwendigen Eingriffe oder Sicherheitsvorkehrungen werden materialgerecht und nachhaltig ausgeführt. Lassen Sie sich beraten, um auch Lösungsvarianten mit Martin Halter zu besprechen. 


VIDEO über die Aktivitäten im Zeitgeist der Gegenwart ART IN MARTIN

Glasmaler-Blog über Aktivitäten im Atelier Martin Halter Bern

Atelier für Glasmalkunst Bern

Weitere Atelier-Arbeiten

zusätzlich weitere Informationen: Martin Halter in Bern
In der Realität  - müssen erstens –
Schäden an der Substanz, auch von
einer sensibilisierten Fachkraft aus
der Praxis klärend beurteilt und analysiert
werden.

Der Respekt gegenüber dem Original (Urheber),  ist stets
hochzuhalten. Neben wissenschaftlich begründeten
Argumentationen – das eine zu tun oder zu belassen - ,
bleibt eben auch von grosser Bedeutung, was in
der Praxis aufzuführen gilt, inwiefern eine
Restauration so oder anders zu erfolgen hätte.

Nicht alle konservatorisch vorgetragene Berührungsängste
gegenüber einem Original, haben automatisch
den Anspruch begründet zu bleiben. Vielfach werden
solche eingebracht, um vom praxisorientierten
Sachverhalt abzulenken. Sei es aus Unkenntnis der
Materie oder nur weil man sich oft versteift, sich auf
eine vermeintlich einzige Vorgehensweise festzulegen.
Vielfach fehlt es an der Sensibilität, sich entsprechend
möglichst ganzheitlich der Situation annehmen zu
können.
Jede Fehlleistung führt zu Irritationen und dadurch
wird eine Original-Substanz auch unnötigerweise einer
eigentlich vermeidbaren Zäsur unterzogen.

Demnach sind Folgeschäden auch nicht auszuschliessen,
die aber im Nachhinein niemand verantworten möchte.

Fehlentscheide können nicht bei jeder Gelegenheit,
ehemals geltenden Gegebenheiten oder Konstellationen
angelastet werden, um diese aus Sicht einer geschichtlichen
Entwicklung, etwas später beliebig zu definieren oder zu
entschuldigen. Die Toleranzgrenzen zu ehemals ausgeführten
Fehlleistungen werden durch die verantwortlichen
Experten bei den Denkmalpflegen - aktuell zu sehr beliebig
beurteilt und daher vielfach isoliert, als einer rein                                                          entwicklungsgeschichtlichen Phase zugeordnet. 
Das heisst: selbst wenn durch fehlbare Eingriffe, eine entstellte
Darstellung resultiert, wäre diese so zu belassen, wie sie ist. 
Andererseits:
bliebe unklar, wie eine solch unqualifizierte Situation gegenüber dem 
ehemaligen Schöpfer einer Original-Glasmalerei zu verantworten ist
(dadurch wird meistens auch das eigentliche Urheberrecht tangiert).
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