Freitag, 28. März 2025

Geschädigte Glasmalereien u. Bleiverglasungen - Atelier HALTER CH-3013 Bern - gegründet 1916 - glasmalkunst.ch

Restauration von geschädigten
Glasmalereien und Bleiverglasungen

In der Realität  - müssen erstens –
Schäden an der Substanz, auch von
einer sensibilisierten Fachkraft aus
der Praxis klärend beurteilt und analysiert
werden.   


 Blick in den Chor
Innenansicht der aktuell fertig restaurierten und wieder eingebauten Glasmalerei-Wappenscheiben-Einlagen in der reform. Kirche in 3438 Laupersewil /Martin Halter, Glasmaler-Restaurator IER, Bern, am 07.11.2024 fand die offizielle Übergabe an die Kirchgemeinde statt (auch im Beisein der Kant. Denkmalpflege Bern).

VIDEO über die Aktivitäten im Zeitgeist der Gegenwart ART IN MARTIN

Beobachtungen im Bereich von Glasmalerei-Restaurierungen lassen viele Fragen offen…

 

Zu viele zufallsbedingte Gegebenheiten oder Voraussetzungen, werden meistens erst nach der Erfüllung einer Restaurierungs-Aufgabe an einer betreffend in Mitleidenschaft gezogenen Glasmalerei festgestellt, welche das jeweilige Resultat gutheissen oder hinterfragen lassen. Derweil werden offensichtliche oder versteckte Mängel meistens nicht oder nie wirklich registriert – bis sie dadurch in negativer Ausrichtung einen Sachverhalt verändern können. –

Die Verantwortlichen der jeweils zuständigen Denkmalpflege-Kommissionen, lassen sich dazu verleiten, um sich aus ihrem Blickwinkel, wie folgend manifestieren zu lassen: „Fehlleistungen im Bereich der Erfüllung von Wartungsaufgaben an bestehenden Glasmalereien (Kirchenfenster, Wappenscheiben, etc.), sind jeweils einer entwicklungsgeschichtlichen Epoche zu zuschreiben und demnach auch zu tolerieren.“ –

Als gelernter Glasmaler /Kunstglaser EFZ und Glasmaler-Restaurator IER, mit über 50jähriger Praxiserfahrung, kann ich einer solch leichtfertig interpretierten Aussage, überhaupt nichts Positives abgewinnen. Zudem die gleiche Stelle die Auffassung vertritt – bei Restaurierungen sich auf den Leitsatz - „so wenig wie möglich, soviel wie nötig“ – zu besinnen! Eine solch offizielle Verlautbarung kann zumindest zu unverbindlichen Irritationen und gravierenden Missverständnissen führen. – Nur wenige Verantwortliche der Denkmalpflege-Kommissionen lassen sich bei der Beurteilung und Entscheidung von einzuleitenden Massnahmen ein, auf Augenhöhe das Anstehende mit dem jeweils beauftragten Glasmaler-Restaurator klärend im Voraus zu besprechen.

 

Nach meiner Auffassung, geht es in erster Linie, uneingeschränkt auf die Respektierung einer bestehenden Glasmalerei und dessen Urheber:in bewusst zu achten. Entsprechend gesichert, sollten sich die Voraussetzungen darauf abstützen können, dass der eigentlichen Schädigung oder Unzulänglichkeit an einer betr. Original-Substanz, der entsprechend sensibilisierte Vorrang zugestanden bliebe. Dabei kann die Örtlichkeit oder weitere Einflussfaktoren punkto Ursache / Sicherheitsvorkehrungen ebenso von Bedeutung bei einer Beurteilung haben. Generell wird die Herausforderung zur Ausführung einer einzuleitenden, materialgerechten Restaurierungsmassnahme des Öftern unterschätzt, weil ein verantwortungsbewusster Überblick auf die Ganzheit des notwendigen Eingriffes fehlt. Mitunter entwickeln sich oder entstehen Fehlleistungen, welche der viel zitierten Nachhaltigkeit nur abträglich sein können und die bestehende Substanz in der Folge bloss ineffizient belastet hätten… - ein unumgänglicher nächster Eingriff drängt sich bereits in Kürze auf!       



 
 
Glasmaler-Blog über Aktivitäten im Atelier Martin Halter Bern 

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Der Respekt gegenüber dem Original (Urheber),  ist stets
hochzuhalten. Neben wissenschaftlich begründeten
Argumentationen – das eine zu tun oder zu belassen - ,
bleibt eben auch von grosser Bedeutung, was aus
der Praxis aufzuführen ist, inwiefern eine
Restauration so oder anders zu erfolgen hätte.

Nicht alle konservatorisch vorgetragene Berührungsängste
gegenüber einem Original, haben automatisch
den Anspruch begründet zu bleiben. Vielfach werden
solche eingebracht, um vom praxisorientierten
Sachverhalt abzulenken. Sei es aus Unkenntnis der
Materie, so wird bloss heisse Luft kolportiert, die
bestenfalls zu Irritationen führen wird.

Daraus generieren meistens vermeidbare Folgeschäden,
die aber im Nachhinein niemand verantworten möchte.


Fehlentscheide können nicht bei jeder Gelegenheit,
auf ehemals geltende Gegebenheiten oder Konstellationen
angelastet werden, um diese aus Sicht geschichtlicher
Entwicklungen, etwas später beliebig entschuldigen
und demnach tolerieren zu wollen.

Kontakt-Aufnahme: info@glasmalkunst.ch

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Leider bleiben bei vielen Aussenschutz-Konzepten für Kirchenfenster, die bauphysikkalischen Gegebenheiten meistens unberücksichtigt. Dadurch entstehen zusehends neue Schäden an der bestehenden Substanz und bereits nach kurzer Zeit, müssen dann wiederum kostspielige Nachsanierungen aktiviert werden. Unbekümmert werden auch in der Gegenwart, aktuelle Konzepte fortlaufend umgesetzt, sodass sich jeweils vor Ort am Bau, wegen eingeschlossener Feuchtigkeit (Kondensat) zwischen den Innenflächen von Glas-Blei-Einheit und einer Floatglas-Einheit sich nach und nach Schäden bilden. Solche Einheiten werden jeweils als kompaktes Modul eingebaut, jedoch können solche über eine längere Zeit gar nie luftdicht verbleiben.

Weil dieser Feuchtigkeit keine Möglichkeit zur Verflüchtigung zugestanden bleibt (fehlende Hinterlüftung), führt dies  - lange unbemerkt -  zu bleibenden Schädigungen (Korrosionen, Kalkablagerungen, Glas erblindet, etc.) Darunter haben ebenso die verarbeitungstechnischen Materialien /Substanzen mitzuleiden: Emailmalerei, Schwarzlot, Bleiprofile und angrenzende Steinpartien. Eigentlich wären solch unkontrollierbare Einflüsse durchaus zu vermeiden, insofern dieses Thema jeweils einer sachlich sensibilisierten Analysierung im voraus unterzogen würde. Seit Jahrzehnten achten wir bei Zusatz-Schutzverglasungen darauf, dass eine im Bau befindliche Glasmalerei oder Bleiverglasung stets von beiden Seiten (innen- /aussen) belüftet verbleibt. Viele Referenz-Objekte, welche wir projektiert und ausgeführt hatten, weisen einen nachhaltigen Zustand auf. Zudem verbleibt für Wartungsarbeiten ebenso, ein unkomplizierter Zugang jederzeit möglich (garantierte Service-Freundlichkeit). Weitere Info:
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Martin Halter beschäftigt sich als Experte, Berater und Gestalter für, wegen, mit Glasmalerei, - seine über 50-jährige berufliche Erfahrung wird er bei Bedarf überall dort einbringen, wo sich private Personen oder Institutionen dafür interessieren. Verbleibende Kontakt-Adressen:

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Glasmaler-Blog über Aktivitäten im Atelier Martin Halter Bern


Über die erzielte Bedeutung der Aktivitäten dieses Ateliers, wurden entsprechende Beispiele in den Sammlungen öffentlicher Institutionen laufend aufgenommen: Schweizerisches Nationalmuseum in Zürich, Berner Historisches Museum, Burgerbibliothek in Bern, Kant. Denkmalpflege Bern, Schweiz. Schützenmuseum Bern, Berner Design Stiftung, Musée Ariana Genf, Vitromusée Romont, etc.
 

 

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 Glasbruch, was ist zu tun? >>> auch hier: ein weiteres Angebot für Kenner, wenn Martin Halter Ihnen für Ihren Biedermeier-Schrank einen Glasersatz mit übertragener Dekor-Ölmalerei umsetzt und wiederum einbaut, - so bleibt was vorher war vergessen!

 info@glasmalkunst.ch


Kirchenfenster-Wartungen direkte Anfrage: info@glasmalkunst.ch

 Grössere Projekte werden in Zusammenarbeit, mit einem mir nahestehenden Glasatelier realisiert und ausgeführt.

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- alle Optionen zur Ausführung von Reparaturen an geschädigten Glasmalereien und Bleiverglasungen. Lassen Sie sich beraten und informieren, was genau zu tun ist, um eine bereits in Mitleidenschaft gezogene Original-Substanz zu sichern, richtig aufzubewahren oder allenfalls für eine Instandstellung frei zu geben.


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Berns älteste Drei-Generationen-Glasmalerei der Gegenwart, feierte 2016 ihr 100-jähriges Bestehen. Zu diesem Anlass erschien eine Monografie "Farbglaswelten" im Haupt Verlag Bern. Diese Monografie kann hier online bestellt werden.







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1 Kommentar:

Martin Halter, Glasmaler /Kunstglaser EFZ u. Glasmaler-Restaurator IER Bern hat gesagt…

Glasmaler-Restauration sensibler Szenen-Bereich
Praxisnahe Erfahrung Martin Halter Glasmaler-Restaurator Bern

Es gibt immer wieder Epochen, wobei die Original-Substanz als Mittel zum Zweck, vorschnell für ein unüberlegtes Experiment missbraucht wird. So auch bei der vermeintlichen Rettung von Glasgemälden und Glasmalereien, wenn es um die Sicherung von Glasbruchteilen geht.
Örtlich begrenztes Beispiel: in diesem Fall wurden, bei Restaurations-Massnahmen ca. 1970, die Glasbruchteile mit einer Glas-Dublierung gesichert. Insbesondere wurden sie ganzflächig (auf der Rückseite) mit Leimharzen (Araldit) überstrichen, um sie dann auf einem passgenauem Dünnglas /Floatglas (gem. vorgegebener Dimension) aufzukleben. Da das Farb-Spezialglas meistens eine unebene Fläche gegenüber einem Floatglas (Fensterglas) aufweist, beeinflusst diese Tatsache sodann, die auf diese Weise unterschiedlich aufgetragene Menge von Spezial-Leim, inbezug auf die Gesamt-Dimension zur Sicherung der Glasbruchteile. Die Eigenschaften der Originalgläser in ihrer Beschaffenheit und Herstellung, weisen zu gewöhnlichem Fensterglas andere Werte auf (mundgeblasenes Antik-Glas /gezogenes Fensterglas). Ignoriert man diesen spezifischen Sachverhalt, beeinflussen gerade solche Umstände, meist lange unbemerkt, das daraus resultierende Schadenspotential (z.B. unterschiedliche Ausdehnung der Gläser führt zu Spannungen /unterschiedlich aufgetragene Leimmenge). Unweigerlich führt es fortwährend zu Rissbildungen innerhalb des Leimauftrags. Dadurch wird eine Beschleunigung einer Versprödung des Leimauftrags mit verursacht. Damit ist eine ganzheitliche Haftung (auf die Gesamtfläche) nicht mehr gewährleistet. Einzelne Glasbruchteile können sich unkontrolliert herauslösen und herunterfallen.
Ein weiterer Nachteil ist mehrfach nachzuweisen, dass das UV-Licht (Sonneneinstrahlung) Leimsubstanzen farblich verändern kann. Einmal mehr, einmal weniger. Natürlich werden immer wieder neue Produkte auf dem Markt angeboten. Es ist durchaus legitim solche auszuprobieren, aber sicherlich nicht an original-historischer Substanz. Hersteller von Spezialleim-Produkten stellen in der Regel keine schriftlichen Garantien aus, dass sich z.B. ihr Produkt nicht durch UV-Einstrahlungen beeinflussen lässt. Was eben, die gleich bleibenden Ansprüche für eine garantierte Haftung und die volle, nicht verändernde Transparents des Werkstoffes betreffen.

Übrigens mit Glas-Dublierungen an schadhafter Glasmalerei (Glasbruch-Sicherung) hat man, wenn auch unbeabsichtigt, erheblich viele grosse irreversible Schäden angerichtet (europaweit). Auf den rückseitigen Glasoberflächen historischer Glasmalereien, wurden oftmals Schwarzlot-Überzüge /-Pinselmalereien übertragen, welche häufig nicht gut genug eingebrannt wurden oder haben, durch klimatisch ungünstige Bedingungen ihre kratzfeste Haftung verloren hatten. Unter den vorgenannten Bedingungen, kann man sich gut vorstellen, welche Substanz-Verlustaussichten zu erwarten sind, wenn man sich zur Rettung der Original-Substanz, dennoch entschliessen muss, eine sorgsame Entdublierung vorzunehmen. Es wurden vielfach Harze und Leime verwendet, welche sich innerhalb von 2 – 3 Jahrzehnten durch die UV-Einstrahlung, in eine nicht mehr transparente, dunkel-braune Masse verfärbten (je nach Standort /Sonnenbestrahlung).

Jeden Restaurator sollte es unablässig beschäftigen, bevor er einen Eingriff zur Substanz-Rettung auswählt, dass er sich gleichzeitig der Verantwortung bewusst ist und im Voraus entsprechende Abklärungen trifft, um ein zusätzliches Schadens-Risiko weitestgehend ausschliessen zu können. Einen Eingriff soweit flexibel zu handhaben, was später einer lösungsorientierten Veränderung /Möglichkeit (anl. einer erneuten Restaurations-Massnahme) zuträglich bleibt. Alle Eingriffe oder verwendeten Materialien, sollten ein jederzeit reversibles Agieren mit der Original-Substanz praxisnah thematisieren, sodass dabei die Substanz nicht unnötig in Mitleidenschaft gezogen werden muss. –
Die geltende Botschaft lautet: „soviel wie nötig, so wenig wie möglich“.